MARKETING-INFORMATION Dies ist eine Marketing-Information. Bitte lesen Sie den Prospekt und das Basisinformationsblatt, die jedem Anleger vor dem Kauf zur Verfügung gestellt werden müssen, bevor Sie eine endgültige Anlageentscheidung treffen.

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Ob als Rücklage für spätere Zahlungen zur Deckung von Pensionszusagen oder für Zeitwertkonten der Arbeitnehmer: Es gibt viele Gründe, warum Unternehmen für ihr Kapital mittel- bis langfristig Anlagebedarf haben. Dachfonds bieten zahlreiche Vorteile bei der Anlage von Betriebsvermögen.

Seit dem 1. Januar 2018 hat der Gesetzgeber im Rahmen des Investmentsteuergesetzes eine Teilfreistellungsregelung als Ausgleich für die Steuerbelastung von Dividenden auf Fondsebene eingeführt. Im Vergleich zu den Teilfreistellungsquoten bei Privatanlegern fallen die Quoten bei Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften zum Teil deutlich höher aus.  

Informieren Sie sich im Folgenden, warum die neue Teilfreistellungsregelung bei der Beratung von betrieblichen Anlegern eine bedeutende Rolle einnimmt und Dachfonds weiterhin eine attraktive Investitionsmöglichkeit für betriebliche Anleger darstellen.

Mindest-Kapitalbeteiligungsquoten für Sauren Dachfonds und Teilfreistellungsquoten für betrieblichen Anleger

Mit dem Inkrafttreten des neuen Investmentsteuergesetzes am 01.01.2018 erlangten die Kapitalbeteiligungsquoten der einzelnen Fonds eine hohe Bedeutung. Damit Berater für Ihre Beratungsgespräche mit dem betrieblichen Kunden über die von Seiten des Fondsmanagements festgelegten  Mindest-Kapitalbeteiligungsquoten der Sauren Dachfonds und der daraus resultierenden Teilfreistellungen für betriebliche Anleger informiert sind, stellen wir diese gerne zur Verfügung.

TEILFREISTELLUNGEN
PersonengesellschaftenKapitalgesellschaften
FondsnameMindest-
kapital-
beteiligungs-
quote

Gewerbe-
steuer
Einkommen-
steuer
Gewerbe-steuerKörperschaft-steuer
Sauren Dynamic Absolute Return
0%0%0%0%0%
Sauren Absolute Return
25%15%30%20%40%
Sauren Global Defensiv
25%15%30%20%40%
Sauren Responsible Defensiv
25%15%30%20%40%
Sauren Ruhestandsfonds25%15%30%20%40%
Sauren Global Balanced
25%15%30%20%40%
Sauren Responsible Balanced
25%15%30%20%40%
Sauren Emerging Markets Balanced
25%15%30%20%40%
Sauren Global Stable Growth
51%30%60%40%80%
Sauren Global Growth
51%30%60%40%80%
Sauren Responsible Growth
51%30%60%40%80%
Sauren Global Opportunities
51%30%60%40%80%

Steuerinformation für betriebliche Anleger:
Hohe Bedeutung der Teilfreistellungsregelung bei Mischfonds

Im Rahmen des neuen Investmentsteuergesetzes führte der Gesetzgeber zum 01.01.2018 eine Teilfreistellungsregelung ein, welche große Auswirkungen auf die Anlage von Investmentfonds in Betriebsvermögen haben kann. Der aktuelle 2-Seiter zeigt die sehr hohe Bedeutung der Teilfreistellungsregelung bei Mischfonds auf. Anhand von Rechenbeispielen mit unterschiedlicher Teilfreistellung werden die möglichen hieraus resultierenden großen steuerlichen Unterschiede für betriebliche Anleger aufgezeigt.

2-Seiter: Investmentsteuergesetz – Betriebliche Anleger

Steuerinformation für betriebliche Anleger:
Sauren Dachfonds im Betriebsvermögen

Ob als Rücklage für spätere Zahlungen, zur Deckung von Pensionszusagen oder für Zeitwertkonten der Arbeitnehmer: Es gibt viele Gründe, warum Unternehmen für ihr Kapital mittel- bis langfristigen Anlagebedarf haben. In Zeiten niedriger Zinsen stellt das erfolgreiche und effiziente Agieren am Kapitalmarkt eine besondere Herausforderung dar. Insbesondere aufgrund des neuen Investmentsteuergesetzes werden Dachfondsanlagen im Betriebsvermögen noch attraktiver.

2-Seiter: Sauren Dachfonds im Betriebsvermögen

Die Fondsanlage im Betriebsvermögen bietet Ihnen als Berater neue Möglichkeiten in der Ansprache von Geschäftsführern von kleinen und mittleren Unternehmen. In Kombination mit der Vielfalt der Sauren Dachfonds und unseren langfristig erzielten Mehrwerten haben Sie ein hervorragendes Instrumentarium, um sich ein neues Geschäftsfeld zu erschließen. Gerne unterstützen wir Sie dahingehend und bieten auch Schulungen zum Thema "Dachfonds im Betriebsvermögen" an. Wenden Sie sich dazu bitte direkt an Herrn Andreas Beys unter der Telefon-Nr.: 0221 65050-161 bzw. a.beys@sauren.de