Die 1991 gegründete Sauren-Gruppe ist heute der führende unabhängige Spezialist für qualitative Fondsanalysen und einer der erfolgreichsten Dachfonds-Manager Europas. Auf dieser Seite stellen wir Ihnen Informationsmaterial zum neuen Investmentsteuergesetz, welches am 01.01.2018 in Kraft trat, zur Verfügung. Außerdem bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich mittels der Mitschnitte der Telefonkonferenzen unseres Steuerexperten und BVI-Mitglieds Andreas Beys über die wesentlichen Änderungen auf Ebene der Publikumsfonds zu informieren.
Podcast "Fondsgedanken" (Sept. 2023)
Im Gespräch mit Paul Barthels beleuchtet Andreas Beys, Vorstand der Sauren Fonds-Service AG, die steuerlichen Besonderheiten bei Investmentfonds. Darüber hinaus wird der Frage nachgegangen, welche Fondsart steuerlich die beste Voraussetzung hat und welche Möglichkeiten die Anleger und die Berater haben, um Steuern zu sparen.
Podcast: "Fonds und Steuern – Das müssen Sie wissen"
Wichtige Fakten sowie die häufigsten Fragen zum neuen Investmentsteuergesetz klärt der BVI in einer 20-seitigen PDF-Broschüre. Diese ist hier abrufbar:
Weitere
Informationen zum neuen Investmentsteuergesetz mit Wirkung zum
01.01.2018 finden Sie auf der Homepage des BVI Bundesverband
Investment und Asset Management e.V. Über folgenden Link gelangen
Sie zu den stetig aktualisierten Informationen:
Im Rahmen des neuen Investmentsteuergesetzes führte der Gesetzgeber zum 01.01.2018 eine Teilfreistellungsregelung ein. Der aktuelle 2-Seiter zeigt die hohe Bedeutung der Teilfreistellungsregelung bei Mischfonds auf. Anhand von Rechenbeispielen mit unterschiedlicher Teilfreistellung werden die möglichen hieraus resultierenden großen steuerlichen Unterschiede für Privatanleger aufgezeigt.
Mindest-Kapitalbeteiligungsquoten für Sauren Dachfonds
Mit dem Inkrafttreten des neuen Investmentsteuergesetzes am 01.01.2018 erlangten die Kapitalbeteiligungsquoten der einzelnen Fonds eine hohe Bedeutung. Damit Berater für Ihre Beratungsgespräche mit dem Kunden über die von Seiten des Fondsmanagements festgelegten Mindest-Kapitalbeteiligungsquoten der Sauren Dachfonds und den daraus resultierenden Teilfreistellungen informiert sind, stellen wir diese gerne zur Verfügung.
Fondsname | Mindest- Kapitalbeteiligungsquote | Teilfreistellung für deutsche Privatanleger |
---|---|---|
Sauren Dynamic Absolute Return | 0% | 0% |
Sauren Absolute Return | 25% | 15% |
Sauren Global Defensiv | 25% | 15% |
Sauren Responsible Defensiv | 25% | 15% |
Sauren Ruhestandsfonds | 25% | 15% |
Sauren Global Balanced | 25% | 15% |
Sauren Responsible Balanced | 25% | 15% |
Sauren Emerging Markets Balanced | 25% | 15% |
Sauren Global Stable Growth | 51% | 30% |
Sauren Global Growth | 51% | 30% |
Sauren Responsible Growth | 51% | 30% |
Sauren Global Opportunities | 51% | 30% |
Eckhard Sauren in Citywire zur hohen Bedeutung der Mindestkapitalbeteiligungsquoten der Sauren Dachfonds
Im Zuge der Umsetzung des neuen Investmentsteuergesetzes hat Citywire nachgefragt, ob Sauren Mindestkapitalbeteiligungsquoten in den Dachfonds festgelegt hat. Lesen Sie hier nach, wie Sauren die rechtlichen Vorgaben genutzt hat, um seinen Anlegern optimale steuerliche Teilfreistellungen und somit wesentliche Renditevorteile bieten zu können.
Informationen zur Berechnung der Vorabpauschale
Der Basiszins im Sinne des Investmentsteuergesetzes bemisst sich auf der Grundlage der Renditen für Bundeswertpapiere mit jährlicher Kuponzahlung und einer Restlaufzeit von 15 Jahren.
Allgemeine Informationen zur Ermittlung der Vorabpauschale finden Sie im folgenden Dokument:
FONDS professionell "Investmentsteuer-Spezial - Grundlagen"
Basiszinsen zur Berechnung der Vorabpauschale jeweils zum 01.01. des Jahres:
2019: 0,87%
2020: 0,52%
2021: 0,07%
2022: 0,00%
2023: 0,00%
2024: 2,55%
2025: 2,29%
2026: 2,53%
Den Link zur Deutschen Bundesbank finden Sie hier:
In einer Serie über das neue Investmentsteuergesetz, welches am 01.01.2018 in Kraft trat, informiert FONDS professionell unter Einbeziehung des Expertenrats von Andreas Beys, Finanzvorstand von Sauren und Mitglied im BVI-Steuerausschuss, über wichtige Eckpunkte der Reform. Die Artikel sind im Folgenden abrufbar.
Steuerinformation für betriebliche Anleger:
Hohe Bedeutung der Teilfreistellungsregelung bei Mischfonds
Im Rahmen des neuen Investmentsteuergesetzes führte der Gesetzgeber zum 01.01.2018 eine Teilfreistellungsregelung ein, welche große Auswirkungen auf die Anlage von Investmentfonds in Betriebsvermögen haben kann. Der aktuelle 2-Seiter zeigt die sehr hohe Bedeutung der Teilfreistellungsregelung bei Mischfonds auf. Anhand von Rechenbeispielen mit unterschiedlicher Teilfreistellung werden die möglichen hieraus resultierenden großen steuerlichen Unterschiede für betriebliche Anleger aufgezeigt.
Rückblick Telefonkonferenz vom 15. Dezember 2017
Rückblick: Telefonkonferenz »Betriebliche Anleger – Wesentliche Änderungen durch das neue Investmentsteuergesetz«
Im Zuge des neuen Investmentsteuergesetzes traten zum 1. Januar 2018 Änderungen für betriebliche Anleger in Kraft. Andreas Beys, unser Experte in Steuerfragen und Mitglied im BVI-Steuerausschuss, informierte in der Telefonkonferenz vom 15. Dezember 2017 über die wesentlichen Änderungen für Anlagen in Betriebsvermögen. Insbesondere zeigte er auf, warum die neue Teilfreistellungsregelung bei der Beratung von betrieblichen Anlegern eine sehr bedeutende Rolle einnehmen wird und Dachfonds weiterhin eine sehr attraktive Investitionsmöglichkeit für betriebliche Anleger darstellen.
Ansprechpartner
Für weitere Fragen zum neuen Investmentsteuergesetz 2018 können Sie sich auch gerne direkt an unseren Steuerexperten und BVI-Mitglied Andreas Beys wenden.
Hinweis:
Es kann keine Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten seitens der Sauren Fonds-Service AG übernommen werden. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Tabellen und Grafiken zur Darstellung steuerlicher Gegebenheiten lediglich der Illustration dienen. Rechenbeispiele dienen ausschließlich Veranschaulichungszwecken. Die darin aufgeführten typisierten Berechnungen gehen von vereinfachten Grundannahmen aus. Die allein verbindlichen Daten entnehmen Sie bitte den offiziellen Veröffentlichungen im Bundesanzeiger sowie den Halbjahresberichten und Jahresberichten. Weitere steuerliche Hinweise finden sich in den offiziellen Verkaufsunterlagen (Verkaufsprospekt).
Die Überlassung der obigen Daten stellt keine Anlageempfehlung bzw. Anlageberatung oder eine Steuerberatung bzw. Rechtsberatung dar und kann daher keinesfalls eine einzelfallorientierte Beratung ersetzen. Auch können sich die steuerlichen Daten zukünftig anders entwickeln als in der Vergangenheit. Die steuerliche Behandlung ist im Übrigen auch von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers abhängig und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Insbesondere gehen mit der obigen Darstellung kein Angebot und keine Aufforderung zum Kauf von Investmentfondsanteilen einher. Hinweise zu Chancen und Risiken entnehmen Sie bitte dem aktuellen Verkaufsprospekt. Verbindliche Grundlage für den Kauf eines Fonds sind die Wesentlichen Anlegerinformationen (KIID), der jeweils gültige Verkaufsprospekt mit den Vertragsbedingungen bzw. dem Verwaltungsreglement/der Satzung, der zuletzt veröffentlichte und geprüfte Jahresbericht und der letzte veröffentlichte ungeprüfte Halbjahresbericht, die in deutscher Sprache kostenlos bei der Sauren Fonds-Service AG, Postfach 10 28 54 in 50468 Köln (siehe auch www.sauren.de), erhältlich sind.